Durchsuchungsbefehl für Kundenmails: US-Bundesgericht entscheidet zugunsten von Microsoft

Gestern hat ein US-Berufungsgericht im sog. „Warrant Case“ zugunsten von Microsoft entschieden. In diesem Fall geht es um die förmliche Anfechtungsklage von Microsoft gegen einen Durchsuchungsbeschluss („search warrant“), der von einem amerikanischen Gericht erlassen wurde. Microsoft wurde darin aufgefordert, den E-Mail-Verkehr eines Kunden, der in einem irischen Rechenzentrum von Microsoft gespeichert ist, herauszugeben.

Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob die US-Regierung den Zugriff auf Daten anordnen darf, die sich ausschließlich außerhalb der USA befinden. Durch den in diesem Fall erlassenen Durchsuchungsbeschluss wurde das geltende EU-Recht verletzt. Dagegen hat Microsoft sich in mehreren Instanzen in den USA zur Wehr gesetzt und hat in dritter Instanz gewonnen.

Die Relevanz des Urteils für den Schutz der Privatsphäre und den Rechtsschutz im Rahmen der weltweiten digitalen Transformation umfasst drei zentrale Aspekte:

  1. Es gewährleistet, dass die Privatsphäre entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnung geschützt wird.
  2. Es stellt sicher, dass der Rechtsschutz der physischen Welt auch im digitalen Bereich gilt.
  3. Es ebnet den Weg für bessere Lösungen, um die Bedürfnisse von Datenschutz und Strafverfolgung gleichermaßen anzusprechen.

Details zum „Warrant Case“:

Ansprechpartner Microsoft

Anika Klauß
Communications Manager Microsoft Cloud & Data Platform

Ansprechpartner PR-Agentur
FAKTOR 3 AG

Jens Schleife
Kattunbleiche 35
D-22041 Hamburg
Tel.: 0 40 – 67 94 46-6127
Fax: 0 40 – 67 94 46-11
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